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   BFH, 13.07.2006 - VII B 42/06   

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https://dejure.org/2006,17778
BFH, 13.07.2006 - VII B 42/06 (https://dejure.org/2006,17778)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2006 - VII B 42/06 (https://dejure.org/2006,17778)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - VII B 42/06 (https://dejure.org/2006,17778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62a
    Vertretungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Vertretungsbefugnis vor dem BFH; keine Wiedereinsetzung bei versäumter Beschwerdebegründungsfrist; Fristverlängerung zur Begründung der Beschwerde nur, wenn vor Ablauf der Begründungsfrist beantragt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 42/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) wegen eines versäumten Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) kommt --schon mangels eines entsprechenden Antrags-- nicht in Betracht (vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, und BFH-Beschluss vom 5. November 1996 VII R 55/96, BFH/NV 1997, 251).
  • BFH, 05.11.1996 - VII R 55/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines versäumten Antrags auf

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 42/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) wegen eines versäumten Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) kommt --schon mangels eines entsprechenden Antrags-- nicht in Betracht (vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, und BFH-Beschluss vom 5. November 1996 VII R 55/96, BFH/NV 1997, 251).
  • BFH, 05.11.1996 - V E 1/96

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 42/06
    Grundsätzlich ist die Vertretungsbefugnis vom Vertretenen nachzuweisen (BFH-Beschluss vom 4. April 1997 IX R 81, 82/94, BFH/NV 1997, 602).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 100/07

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Senat kann offenlassen, ob bei Versäumung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist eine Wiedereinsetzung bereits dem Grunde nach ausscheidet (so BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 VII B 42/06, BFH/NV 2006, 2106, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist), da die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht vorliegen.
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